Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.07.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,141
BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98 (https://dejure.org/1998,141)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 (https://dejure.org/1998,141)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 4 B 64.98 (https://dejure.org/1998,141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage - Nachbarliche Abwehranspruch - Drittschutz - Befreiung - Ermessensentscheidung - Ermessensfehlerfreie Entscheidung - Festsetzung eines Bebauungsplans - Nicht nachbarschützende Rücksichtnahmegebot

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Nachbarklage; Bauplanungsrecht; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; Ermessensentscheidung; Entscheidung, ermessensfehlerfreie; Festsetzung eines Bebauungsplans, nicht nachbarschützende; Rücksichtnahmegebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 8
  • DVBl 1998, 1301 (Ls.)
  • BauR 1998, 1122 (Ls.)
  • BauR 1998, 1206
  • UPR 1998, 455
  • ZfBR 1999, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (633)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (im Anschluß an Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71, und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung durch Urteil vom 19. September 1986 (BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 Baurecht 1987, 70 = DÖV 1987, 296 = DVBl 1987, 476 = NVwZ 1987, 409) entschieden, daß § 31 Abs. 2 BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung hat.

    Mit seinem Urteil vom 19. September 1986 (a.a.O.) hat der Senat seine Rechtsprechung nun dahin gehend modifiziert, daß auch eine fehlerhafte Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung dem Nachbarn einen Abwehranspruch vermitteln kann, wenn nämlich die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (im Anschluß an Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71, und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).

    Auf dieser Rechtsauffassung beruht das Urteil des Senats vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - (BVerwGE 82, 343), nach dem eine unter Verstoß gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung vom Nachbarn selbst dann nur wegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots erfolgreich angefochten werden kann, wenn die Baugenehmigungsbehörde eine an sich erforderliche Befreiung überhaupt nicht erteilt hat, wenn also die für eine Befreiung notwendige Ermessensentscheidung überhaupt nicht getroffen worden ist.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. erstmals Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Das steht mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153 S. 70 f.) im Einklang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1998 - 4 C 14.87 -, juris Rn. 10, und Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2016 - 10 A 1613/14 -, juris Rn. 50 ff., m. w. N., und Beschluss vom 10. September 2018 - 10 B 1228/18 -, juris Rn. 10 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = juris Rn. 5 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,327
BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97 (https://dejure.org/1998,327)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 11 A 30.97 (https://dejure.org/1998,327)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 11 A 30.97 (https://dejure.org/1998,327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eisenbahn - Planfeststellung - Anhörungsverfahren - Änderung der Planung - Einwendungsfrist - Präklusion - Betriebssicherheit - Anerkannte Regeln der Technik - Planrechtfertigung - Schutz des Ortsbildes - Lebensqualität - Ästhetische Beeinträchtigung

  • Judicialis

    AEG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; AEG § ... 18 Abs. 1 Satz 1; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 32; ; VwVfG § 73 Abs. 8; ; Haftpflichtgesetz § 1; ; BHO § 7 Abs. 1; ; BNatSchG § 8 Abs. 2 und 3; ; BauGB § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4; ; EBO § 2 Abs. 1 Satz 2; ; EBO §§ 18 ff.

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 4 AEG, § 18 AEG, § 20 AEG; § 1 Haftpflichtgesetz; § 32 VwVfG, § 73 VwVfG; § 7 BHO; § 8 BNatSchG; § 1 BauGB; § 2 EBO, § 18 EBO
    Änderung der Planung; Einwendungsfrist; Präklusion; Betriebssicherheit; anerkannte Regeln der Technik; Planrechtfertigung; Schutz des Ortsbildes; Lebensqualität; ästhetische Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungsausschluß im Planfeststellungsverfahren, Gefahren des Eisenbahnverkehrs Beeinträchtigung des Ortsbildes

  • ibr-online

    Ästhetische Beeinträchtigung durch Bau einer Bahnstrecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 70
  • DVBl 1998, 1191 (Ls.)
  • DÖV 1999, 37 (Ls.)
  • UPR 1998, 455
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. § 32 VwVfG) kommt nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 60, 297 ).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Wenn sie insoweit geltend macht, zur Befriedigung des vorhandenen Bedarfs für einen Nahverkehr reiche ein 20- Minuten-Takt aus, der - unstreitig - auf einer eingleisigen Strecke zu bewältigen sei, greift sie damit vorrangig die sog. Planrechtfertigung an; denn sie stellt in Frage, ob das Vorhaben einer zweigleisigen Trassenführung der S-Bahn "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. z.B. BVerwGE 56, 110 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Dieser Einwendungsausschluß erstreckt sich auch auf das nachfolgende gerichtliche Verfahren, so daß dort ein Abwehranspruch gegen das planfestgestellte Vorhaben nicht mehr durchgesetzt werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 A 2.95 - Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1; Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Dieser Einwendungsausschluß erstreckt sich auch auf das nachfolgende gerichtliche Verfahren, so daß dort ein Abwehranspruch gegen das planfestgestellte Vorhaben nicht mehr durchgesetzt werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 A 2.95 - Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1; Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).
  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    a) Die Änderungen, die der Träger des Vorhabens nach der Auslegung der Planunterlagen an seiner Planung vorgenommenen hat, sind für die "Identität" des Vorhabens unbeachtlich, so daß aus diesem Grunde eine erneute Durchführung des Anhörungsverfahrens nicht angezeigt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Februar 1996 - BVerwG 4 A 42.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 108).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Dem planfestgestellten Vorhaben liegt das Konzept zugrunde, die maximale Streckengeschwindigkeit von bisher 140 km/h auf 160 km/h anzuheben (vgl. einen anderen Planfeststellungsabschnitt der Strecke Hamburg - Büchen - Berlin betreffend BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - UPR 1998, 147 ).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Wenn die Gemeinde im Rahmen ihrer örtlichen "Verkehrspolitik" (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 22. April 1997 - BVerwG 4 BN 1.97 - NVwZ-RR 1998, 217) eine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch die überörtliche Fachplanung in Kauf nimmt, weil aus ihrer Sicht anderen öffentliche Belangen - hier dem Interesse an der Vermeidung unzumutbar langer Schrankenschließungszeiten an dem Bahnübergang "Eichenallee" - größeres Gewicht zukommt, eröffnet der Rechtsweg Privaten keine Möglichkeit zur Überprüfung dieser Entscheidung.
  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 101.89

    Drittbetroffenheit als Voraussetzungen für die Beteiligung am vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Dabei brauchen nur die unmittelbaren Folgen der Planänderung selbst berücksichtigt zu werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 4 B 101.89 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97
    Denn im Anfechtungsprozeß gegen eine Planfeststellung sind in einem derartigen Fall nur rechtlich geschützte eigene Belange wehrfähig (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - Buchholz 445.5 § 17 WaStrG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar und kann nicht verlangt werden, es kann insbesondere niemandem zugemutet werden, alle nur denkbaren Möglichkeiten und Tatbestände von Gefahren und Schäden abzusichern (vgl. Basiliee in Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, 46. EL 2016, Erläuterungen zu § 2 Abs. 1 EBO; Vallendar/Wurster in Hermes/Sellner, AEG, 2. Auflage 2014, § 18 Rn. 119; vgl. zum Ganzen HessVGH, Urteil vom 12.6.2012 - 2 C 2435/11.T, juris Rn. 41; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.4.2000 - 11 A 18.98 - NVwZ 2001, 82, juris Rn. 105; Urteil vom 8.7.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    In Belangen betroffen werden Dritte zwar nicht nur, wenn die Planänderung einen zusätzlichen Zugriff auf ihre Grundstücke zur Folge hat, sondern auch, wenn die Änderung in nennenswertem Umfang sonstige Nachteile, zum Beispiel Immissionen, für sie erwarten lässt (vgl. Wysk in: Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 19. Auflage 2018, § 73 Rn. 140), wobei allerdings nur die unmittelbaren Folgen der Planänderung selbst berücksichtigt zu werden brauchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 11 A 30.97 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Auch das schließt den Anspruch auf Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine Vereinbarkeit mit (übergreifenden) öffentlichen Belangen aus (BVerwG, Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74; v. 08.07.1998 - 11 A 30.97 -, NVwZ 1999, 70, 71; Senat, Urt. v. 27.6.2002 - 7 KS 60/01 -, UA S. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht